Glasgeländer kommen im modernen Wohn- und Gewerbebau immer häufiger zum Einsatz. Sie sind eine beliebte Wahl bei lichtdurchfluteter Architektur, bieten maximale Transparenz ohne visuelle Barrieren und sorgen für eine zeitlose, minimalistische Ästhetik. Gleichzeitig sind Glasgeländer aber auch tragende, und damit sicherheitsrelevante Bauteile, die eine fundamentale Rolle beim Personenschutz spielen. Darunter versteht man im Bauwesen keinesfalls Personenschutz durch Sicherheitskräfte, sondern die Gesamtheit aller Maßnahmen und Vorschriften, welche Arbeiter auf einer Baustelle und Nutzer von Gebäuden vor Unfällen, Verletzungen und Gesundheitsgefahren schützt.
Was sollte man diesbezüglich beim Thema Glasgeländer berücksichtigen und was sind die wichtigsten Vorschriften?
Die wichtigsten Bauvorschriften und Anforderungen für moderne Glasgeländer
Glasgeländer zählen zu den Elementen der Absturzsicherung und werden im Bauwesen offiziell als „absturzsichernde Verglasung“ bezeichnet. Um ihren Hauptzweck, Personen vor einem Sturz bzw. Absturz zu schützen, auch erfüllen zu können, müssen sie strenge technische und baurechtliche Vorgaben erfüllen. Die genauen Anforderungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) sowie der Norm DIN 18008 Teil 4 verankert. Zu den wichtigsten Aspekten zählen zunächst einmal:
Sicherheitsglas ist ein Muss: In Deutschland darf bei allen absturzsicheren Glasgeländern – sowohl im Innen- als auch im Außenbereich – ausschließlich Verbundsicherheitsglas (VSG) verwendet werden. Einfaches Flachglas würde bei hoher Belastung zerspringen und ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. VSG besteht in der Regel aus zwei Glasscheiben, die unter hohem Druck und Hitze durch eine reißfeste PVB- oder Sentry-Glas-Folie fest miteinander verklebt werden. Bei tragenden Glasgeländern kommt meist teilvorgespanntes Glas (TVG) zum Einsatz, das im Schadensfall in größere Stücke zerspringt, als es bei Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) der Fall ist. Relevante Bauvorschriften für die Errichtung von Glasgeländer-Systemen sind:
Zulassungspflicht: Im Ernstfall müssen Glasgeländer Leben retten, ungeprüfte Eigenkonstruktionen sind daher strengstens verboten. Für jedes Glasgeländer-System wird ein amtlicher Verwendbarkeitsnachweis nach den Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsicheren Verglasungen (DIN 18008-4) benötigt.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfungszeugnis (abP): Für Standard-Glasgeländersysteme, die bereits von einem amtlichen Prüfer getestet wurden, gilt die abP. Wenn sich der Handwerker bzw. Monteur an die Vorgaben der abP hält, ist der Einbau sicher und rechtskonform.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ): Bei neueren Systemen, speziellen Befestigungen oder besonders außergewöhnlichen Konstruktionen, welche über die Standardnormen hinausgehen, wird eine abZ benötigt, welche nachweist, dass die Konstruktion dauerhaft tragfähig, standsicher und sicher ist. Wichtig in diesem Zusammenhang: Ein abP oder eine abZ gelten in der Regel nie allein für die Glasscheibe, sondern umfassen immer das Gesamtsystem (Glas, Glasklemme und Pfosten).
Zustimmung im Einzelfall (ZiE): Wenn weder eine abP, noch eine abZ vorliegt, muss eine sogenannte Zustimmung im Einzelfall bei der obersten Baubehörde des jeweiligen Bundeslands beantragt werden. In einem solchen Fall müssen separate Statistikberechnungen vorgenommen werden, was in der Regel mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden ist. Beispiele für die
Erfordernis einer ZiE sind etwa außergewöhnliche Glasmaße, ungeprüfter oder historischer Untergrund oder die Kombination von Elementen unterschiedlicher Hersteller.
Richtige Glashöhe: Welche Mindesthöhe Glasgeländer aufweisen müssen, ist in den LBO der jeweiligen Bundesländer geregelt. Entscheidend für die Mindesthöhe ist die potenzielle Absturzhöhe. Bei einer Höhe von bis zu 12 Metern müssen Glasgeländer eine Mindesthöhe von 90 cm aufweisen, bei mehr als 12 Meter Absturzhöhe beträgt die vorgeschriebene Mindesthöhe 110 cm. In bestimmten gewerblichen Bereichen erfordert die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) bis 12 Meter eine generelle Mindesthöhe von 100 cm, ab 12 Metern ebenfalls 110 cm.
Kanten und Handlaufschutz: Die empfindlichste Zone von Sicherheitsglas ist die Glaskante. Da Schläge oder andere Einwirkungen auf die Kante das Glas zerstören können, erfüllt der Handlauf nicht nur eine rein praktische, sondern vor allem auch eine schützende Funktion. Ausnahmen bilden Systeme aus deutlich dickerem VSG mit geschliffenen und polierten Kanten, die aber wesentlich kostenintensiver sind.
Professionelle Montage: Die Verankerung eines Glasgeländers im Untergrund muss mitunter extremen Hebelkräften und Windlasten standhalten. Eine professionelle Montage von einem erfahrenen Fachbetrieb ist für die Sicherheit absolut unerlässlich. Schon kleinste Montagefehler können die statische Tragfähigkeit der gesamten Konstruktion gefährden und im Zweifel zu schwerwiegenden Sach- oder gar Personenschäden führen.
Fazit
Glas hat zwar einige Vorzüge gegenüber Metall oder Holz, ein großer Nachteil allerdings ist: Das Material verzeiht keine Fehler. Wenn der Boden nur minimale Unebenheiten aufweist, oder eine Schraube falsch angesetzt wird, kann eine Glasscheibe schnell unter Spannung geraten und zerspringen. Nur wenn alle sicherheitsrelevanten Faktoren beachtet und entsprechende Vorgaben eingehalten werden, lässt sich ein sicheres, und optisch makelloses Ergebnis erzielen.